M online: Behörden dürfen Journalisten nicht die Auskunft verweigern. Selbst dann nicht, wenn sie sich auf Geheimhaltungsvereinbarungen berufen können. Begründung: Das Grundrecht auf Ausübung der Pressefreiheit ist eindeutig höher zu bewerten. Die „Neue Westfälische“ (NW) hatte das Recht auf Auskunft über…
