M online: Behörden dürfen Journalisten nicht die Auskunft verweigern. Selbst dann nicht, wenn sie sich auf Geheimhaltungsvereinbarungen berufen können. Begründung: Das Grundrecht auf Ausübung der Pressefreiheit ist eindeutig höher zu bewerten. Die „Neue Westfälische“ (NW) hatte das Recht auf Auskunft über die Nebeneinkünfte eines Beamten eingeklagt und vor dem Verwaltungsgericht Minden gewonnen.
Grundrecht auf Pressefreiheit wichtiger als Geheimhaltungsklauseln